🛒 Lebensmittelhandel & Produktion

Pflichtschulungen für
Lebensmittelhandel & Produktion

Bäckereien, Metzgereien, Cateringbetriebe, Food-Hersteller und Lebensmittelhandel — alle Schulungspflichten online erledigen.

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Veterinäramt-Kontrolle: jederzeit möglich
Bei fehlenden §43-IfSG- oder LMHV-Nachweisen drohen Bußgelder bis 25.000 €, bei Allergen-Verstößen bis 50.000 €.
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Pflichtschulungen Lebensmittel
Pflichtschulungen für Lebensmittelhandel — bei uns online absolvierbar

Diese 4 Kernschulungen decken alle wiederkehrenden lebensmittelrechtlichen Pflichten ab. Plus Brandschutz und Arbeitsschutz für die allgemeinen Mitarbeiterpflichten.

🛒 Lebensmittelhandel-Bundle
Die 4 lebensmittelrechtlichen Kernschulungen: §43 IfSG + HACCP + Hygiene LMHV + Allergen-LMIV
Einzelpreis: 94,96 €Bundle-Preis: 69,99 €
Sie sparen ca. 25 €
Was zusätzlich nötig ist
Diese Pflichten können wir nicht online anbieten

Bestimmte Pflichten erfordern Präsenz oder behördliche Beauftragung. Hier die wichtigsten — mit Hinweis, wo Sie sie absolvieren.

🏛️
§43 IfSG Erstbelehrung
Einmalig vor erstem Job in der Lebensmittelbranche
Die Erstbelehrung darf nach §43 Abs. 1 IfSG ausschließlich durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt erfolgen. Sie ist einmalig und muss vor Tätigkeitsaufnahme stattfinden.
Wo: Örtliches Gesundheitsamt (Termin online buchbar)
Kosten: meist 20–30 € (regional unterschiedlich)
💡 Folgebelehrungen alle 2 Jahre können Sie danach bei uns online absolvieren.
🚑
Erste-Hilfe-Ausbildung (betriebliche Ersthelfer)
Mindestens 1 Ersthelfer ab 2 Mitarbeitern Pflicht
Nach DGUV Vorschrift 1 §26 muss jeder Betrieb ausgebildete Ersthelfer stellen: Bei 2–20 Mitarbeitern mindestens 1 Person, ab 20 Mitarbeitern 5–10 % der Belegschaft (BG-spezifisch). Auffrischung alle 2 Jahre.
Wo: DRK, Malteser, Johanniter, ASB (DGUV-zertifizierte Stellen)
Warum nicht online: 9 Unterrichtseinheiten mit verpflichtender Praxis.
💡 Lehrgangskosten werden in der Regel direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft (BGN, BGW) abgerechnet.
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Brandschutzhelfer-Ausbildung
Mindestens 5 % der Belegschaft (ASR A2.2)
Brandschutzhelfer sind benannte Personen, die im Ernstfall Löschmaßnahmen einleiten — diese Ausbildung erfordert eine praktische Löschübung am echten Feuerlöscher und kann nicht online absolviert werden.
Wo: BGN/BGW-anerkannte Stellen, lokale Brandschutzdienstleister
Wiederholung: alle 3–5 Jahre empfohlen
🌾
Branchenspezifische Eigenkontroll-Pflichten
Je nach Produktart unterschiedlich
Bäckereien, Metzgereien, Milchverarbeiter und andere Produktionsbetriebe haben branchenspezifische Hygiene- und Eigenkontroll-Pflichten (z. B. Tierische Lebensmittel-Hygiene-Verordnung, Milcherzeugnisse-VO). Die Umsetzung ist betriebsindividuell.
Wo: Branchen-IHK, Innungen, Veterinäramt-Beratung
💡 Unsere HACCP-Schulung deckt die Grundlagen ab — branchenspezifische Anpassungen sind betrieblich zu ergänzen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen — Pflichtschulungen für Lebensmittelhandel
Welche meiner Mitarbeiter brauchen welche Schulung?

Die Pflichten richten sich nach Tätigkeit:

  • Produktion / Backstube / Wurstküche: §43 IfSG, Hygiene LMHV, HACCP, Brandschutz, Arbeitsschutz
  • Verkauf / Bedientheke: §43 IfSG, Hygiene LMHV, Allergeninformation (für Auskunft an Kunden!), Brandschutz, Arbeitsschutz
  • Lager / Logistik: §43 IfSG (bei Lebensmittelkontakt), Hygiene LMHV, Brandschutz, Arbeitsschutz
  • Bürokraft / Buchhaltung: Brandschutz, Arbeitsschutz, DSGVO

Zusätzlich: mindestens 1 ausgebildeter Ersthelfer, 5 % Brandschutzhelfer (Präsenz-Ausbildung extern).

Was kostet das für eine Bäckerei mit 6 Mitarbeitern?

Beispielrechnung für eine Bäckerei mit 6 Mitarbeitern (1 Bäckermeister, 2 Bäcker, 3 Verkaufskräfte):

Variante A — Lebensmittel-Bundle pro Person: 69,99 € × 6 = 419,94 € (4 Kernschulungen)

Variante B — Team-Abo: 49 €/Monat = 588 €/Jahr für bis zu 20 Mitarbeiter, alle 8 Kurse unbegrenzt + Mitarbeiter-Dashboard, Erinnerungen, ZIP-Export.

Bei wiederkehrenden Pflichten und Personalwechsel ist das Team-Abo meist wirtschaftlicher — und gibt Ihnen Audit-Sicherheit bei Veterinäramt-Kontrollen.

Was prüft das Veterinäramt bei einer Routinekontrolle?

Veterinäramt / Lebensmittelüberwachung prüft typischerweise:

  • §43 IfSG Nachweise aller Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt
  • Hygieneschulungs-Nachweise (LMHV)
  • HACCP-Konzept und Eigenkontroll-Dokumentation (Temperaturen, Reinigung, Schädlinge)
  • Allergenkennzeichnung an der Theke / im Verkauf
  • Kühlkette und bauliche Hygieneanforderungen

Bei systematischen Mängeln kann das Amt die sofortige Betriebsschließung anordnen. Bußgelder: bis 25.000 € nach §60 LFGB, bei Allergen-Verstößen bis 50.000 €.

Reicht die HACCP-Schulung für ein eigenes HACCP-Konzept?

Die HACCP-Schulung vermittelt die Grundlagen: 7 HACCP-Prinzipien, Gefahrenanalyse, kritische Kontrollpunkte, Dokumentationspflichten.

Das eigene HACCP-Konzept (Eigenkontroll-System) muss jeder Lebensmittelbetrieb individuell erstellen — angepasst an Produkte, Prozesse und Räume. Die Schulung gibt Ihrem HACCP-Beauftragten das nötige Wissen, um das Konzept zu erstellen oder zu pflegen.

Für komplexe Produktion (z. B. tierische Lebensmittel, Säuglingsnahrung) empfehlen wir zusätzliche Branchenberatung über IHK oder Innungen.

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Hinweis: Die Verantwortung für die Erfüllung aller betrieblichen Compliance-Anforderungen liegt beim Arbeitgeber. Unsere Schulungen vermitteln die jeweiligen gesetzlichen Pflichtinhalte; ob im Einzelfall weitere oder ergänzende Maßnahmen erforderlich sind, ist betriebsspezifisch zu prüfen. Diese Schulungen ersetzen keine Rechtsberatung.