SICHERHEIT  ·  ARBSCHG §12  ·  JÄHRLICH

Arbeitsschutz-
unterweisung

Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtunterweisung nach §12 ArbSchG für alle Arbeitnehmer — Gefährdungsbeurteilung, PSA, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen.

20–25 Min
10 Fragen, 80%
📄 Sofort PDF
Einzelkurs
19,99 €
inkl. MwSt. · einmalig
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Alle Branchen
ArbSchG §12 konform
Jährlich wiederholbar
Sofort nach Zahlung · Kein Termin
ArbSchG §12 + DGUV konform
ArbSchG §12
DGUV Vorschrift 1
Alle Branchen
Jährliche Pflicht
Berufsgenossenschaft anerkannt
Kursinhalte
Was Sie in diesem Kurs lernen
Alle Pflichtinhalte nach §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 — anerkannt von Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht.
⚠️
Gefährdungsbeurteilung
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung, welche Risiken gibt es am Arbeitsplatz und wie werden sie dokumentiert.
🦺
Persönliche Schutzausrüstung
PSA richtig auswählen, anlegen und pflegen — Helme, Handschuhe, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe und mehr.
🩹
Erste Hilfe
Erste-Hilfe-Maßnahmen: stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Notruf, Verbandskasten.
🚨
Notfallmaßnahmen
Was tun bei Unfällen? Notruf 112, Ersthelfer alarmieren, Unfallstelle sichern, Verletzten nicht bewegen.
🔧
Arbeitsmittel sicher nutzen
Maschinen, Werkzeuge und Geräte sicher bedienen — Prüfpflichten, Defekte melden, Sicherheitsregeln.
📋
Rechte & Pflichten
Was Arbeitnehmer dürfen und müssen — Verweigerungsrecht bei Gefahr, Meldepflichten, Unterweisungspflicht.
Ablauf
So läuft der Kurs ab
Von der Buchung bis zum PDF-Nachweis in 25 Minuten — ohne Termin, ohne Wartezeit.
1
Video ansehen
Arbeitsschutzexperte erklärt alle Pflichtinhalte. Ca. 20 Minuten.
Pause jederzeit möglich
2
Wissenstest
10 Fragen, mindestens 80% zum Bestehen. Ca. 5 Minuten.
Beliebig oft wiederholbar
3
Digitale Bestätigung
Teilnahme gem. §12 ArbSchG dokumentiert und rechtssicher gespeichert.
Rechtlich erforderlich
4
PDF-Zertifikat
Sofort herunterladen und als Unterweisungsnachweis verwenden.
QR-Code zur Verifikation
Rechtsgültigkeit
Was macht diesen Nachweis rechtssicher?
Alle Normen erfüllt
Rechtssicher — weil alle Normen erfüllt
§12 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen — beim Beginn der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens jährlich. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Unser Kurs erfüllt alle inhaltlichen Anforderungen und liefert den rechtssicheren Nachweis.
✓ ArbSchG §12 + DGUV V1 konform
Bei Verstößen:
Bis 30.000 € Bußgeld bei fehlenden Unterweisungsnachweisen nach §25 ArbSchG.

Haftung bei Unfällen: Fehlt die dokumentierte Unterweisung, haftet der Arbeitgeber persönlich — auch wenn der Mitarbeiter eine Mitschuld trägt.
Häufige Fragen
Alles was Sie wissen müssen
Gilt §12 ArbSchG für jede Branche?
Ja. Das ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland — egal ob Büro, Produktion, Handel, Pflege oder Gastronomie. Kein Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten ist ausgenommen. Die Inhalte der Unterweisung können je nach Arbeitsplatz variieren.
Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?
Mindestens einmal jährlich laut §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. Zusätzlich: beim Beginn der Tätigkeit, bei neuen Arbeitsmitteln, bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen und nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Können Minijobber und Aushilfen ausgenommen werden?
Nein. Alle Beschäftigten, unabhängig von Arbeitszeit und Vertragsform, müssen unterwiesen werden. Das gilt auch für Leiharbeitnehmer, Praktikanten und kurzfristig Beschäftigte. Für Leiharbeitnehmer trägt der Entleiher die Unterweisungspflicht.
Wie belege ich die Unterweisung bei einer Betriebsprüfung?
Das PDF-Zertifikat enthält Name, Datum, alle Kursinhalte und einen QR-Code zur Verifikation — gültig als vollständiger Unterweisungsnachweis gem. §12 ArbSchG. Die Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht akzeptieren digitale Nachweise.
Was wenn ich den Test nicht bestehe?
Beliebig oft wiederholbar, kostenlos. Alle Lerninhalte bleiben zugänglich. Sie sehen nach jedem Versuch welche Antworten richtig waren, um gezielt zu üben.