HYGIENE  ·  EU-VO 852/2004  ·  JÄHRLICH

Hygieneschulung
LMHV

Lebensmittelhygiene nach EU-Verordnung 852/2004 und §4 LMHV — Pflicht für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen.

20–25 Min
10 Fragen, 80%
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Einzelkurs
19,99 €
inkl. MwSt. · einmalig
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EU-VO 852/2004 konform
§4 LMHV erfüllt
Jährlich wiederholbar
Sofort nach Zahlung · Kein Termin
EU-VO 852/2004 + §4 LMHV
EU-VO 852/2004
§4 LMHV konform
HACCP-Grundlagen
Lebensmittelhandel
Jährliche Pflicht
⚠️ WICHTIGER HINWEIS: LMHV-Schulung ≠ §43 IfSG Belehrung

Diese Hygieneschulung nach LMHV und die §43 IfSG Belehrung (Gesundheitszeugnis) sind ZWEI verschiedene gesetzliche Pflichten!

Die §43 IfSG Belehrung gilt für Personen, die direkt mit Lebensmitteln arbeiten (z.B. Küchenpersonal, Servicekräfte) und muss von einem Arzt ausgestellt werden.

Die LMHV-Hygieneschulung gilt für den Betrieb und dokumentiert, dass alle Mitarbeiter in Lebensmittelhygiene geschult wurden. Beide Nachweise müssen bei Kontrollen vorliegen.
Kursinhalte
Was Sie in diesem Kurs lernen
Alle Pflichtinhalte nach EU-VO 852/2004 und §4 LMHV — anerkannt von Lebensmittelüberwachungsbehörden und Veterinärämtern.
🧼
Reinigung & Desinfektion
Reinigungspläne, Desinfektionsmittel, Häufigkeit — was wann wie gereinigt werden muss und warum.
🌡️
Kühlkette & Lagerung
Temperaturkontrolle, Kühlkette nicht unterbrechen, FIFO-Prinzip, getrennte Lagerung roher und fertiger Lebensmittel.
🐀
Schädlingsprävention
Schädlinge erkennen, melden und ausschließen — Zugangsbarrieren, Monitoring, Schädlingsbekämpfungsplan.
🤲
Personalhygiene
Händewaschen korrekt, Arbeitskleidung, Schmuck und Uhren, Krankheitspflichten, offene Wunden abdecken.
📋
HACCP-Grundlagen
Was ist HACCP? Kritische Kontrollpunkte im Alltag verstehen und dokumentieren — vereinfacht für die Praxis.
🚫
Kreuzkontamination
Wie Keime wandern, Farbkodierung, getrennte Arbeitsflächen, richtige Reihenfolge beim Kochen.
Ablauf
So läuft der Kurs ab
Von der Buchung bis zum PDF-Nachweis in 25 Minuten — ohne Termin, ohne Wartezeit.
1
Video ansehen
Hygieneexperte erklärt alle Pflichtinhalte. Ca. 20 Minuten.
Pause jederzeit möglich
2
Wissenstest
10 Fragen, mindestens 80% zum Bestehen. Ca. 5 Minuten.
Beliebig oft wiederholbar
3
Digitale Bestätigung
Teilnahme gem. EU-VO 852/2004 dokumentiert und rechtssicher gespeichert.
Rechtlich erforderlich
4
PDF-Zertifikat
Sofort herunterladen und als Schulungsnachweis verwenden.
QR-Code zur Verifikation
Rechtsgültigkeit
Was macht diesen Nachweis rechtssicher?
Alle Normen erfüllt
Rechtssicher — EU-Norm + deutsches Recht
Die EU-Verordnung 852/2004 verpflichtet alle Lebensmittelunternehmen sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter in Lebensmittelhygiene geschult sind. Die LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung) konkretisiert dies für Deutschland. Unser Kurs erfüllt beide Anforderungen und liefert den bei Kontrollen erforderlichen Nachweis.
✓ EU-VO 852/2004 + §4 LMHV
Bei Kontrollen ohne Nachweis:
Bis 25.000 € Bußgeld bei fehlenden Hygieneschulungsnachweisen nach §60 LFGB.

Betriebsschließung möglich: Das Veterinäramt kann bei systematischen Hygienemängeln sofortige Betriebsschließung anordnen.
Häufige Fragen
Alles was Sie wissen müssen
Was ist der Unterschied zwischen §43 IfSG und LMHV?
Die §43 IfSG Belehrung (früher "Gesundheitszeugnis") gilt für einzelne Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten — sie muss von einem Arzt ausgestellt werden. Die LMHV-Schulung ist eine betriebliche Pflicht und dokumentiert, dass alle Mitarbeiter in Lebensmittelhygiene unterwiesen wurden. Beide Nachweise sind für Lebensmittelbetriebe Pflicht und werden bei Kontrollen getrennt geprüft.
Für welche Betriebe gilt die LMHV-Schulungspflicht?
Für alle Lebensmittelunternehmer gem. EU-VO 852/2004 — das bedeutet Gastronomie, Lebensmittelhandel, Bäckereien, Metzgereien, Cateringunternehmen, Produktionsbetriebe, Kantinen und alle anderen Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, lagern oder verkaufen.
Wie oft muss die Hygieneschulung wiederholt werden?
Die EU-VO 852/2004 schreibt keine feste Wiederholungsfrist vor, empfiehlt aber regelmäßige Schulungen. In der Praxis haben die Bundesländer und Veterinärämter eine jährliche Wiederholung als Standard etabliert. Viele Betriebsprüfer erwarten einen aktuellen Nachweis (max. 12 Monate alt).
Gilt das auch für Teilzeitkräfte und Aushilfen?
Ja. Alle Personen, die in einem Lebensmittelbetrieb tätig sind und mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen geschult sein — unabhängig von Arbeitszeit und Vertragsform. Bei unangekündigten Kontrollen wird dies für alle anwesenden Mitarbeiter geprüft.
Was wenn ich den Test nicht bestehe?
Beliebig oft wiederholbar, kostenlos. Alle Lerninhalte bleiben zugänglich. Sie sehen nach jedem Versuch welche Antworten richtig waren, um gezielt zu üben.