Die gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsbelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG — für alle die bereits eine Erstbelehrung haben. Bundesweit einsetzbar.
Marie begleitet Sie durch alle Inhalte der §43 IfSG Folgebelehrung — verständlich, praxisnah und ohne Fachchinesisch. In 14 Minuten erklärt sie Tätigkeitsverbote, Übertragungswege, Händehygiene, Arbeitskleidung und Meldepflichten.