HYGIENE  ·  §43 IfSG  ·  ALLE 2 JAHRE

§43 IfSG
Folgebelehrung

Die gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsbelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG — für alle die bereits eine Erstbelehrung haben. Bundesweit einsetzbar.

15–20 Min
10 Fragen, 80%
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24,99 €
inkl. MwSt. · einmalig
✓ Folgebelehrung (§43 Abs. 4 IfSG) — dieser Kurs
Für alle, die bereits eine Erstbelehrung haben. Bundesweit einsetzbar — die Folgebelehrung kann bundesweit im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt werden.
Erstbelehrung (§43 Abs. 1 IfSG) — nicht hier
Einmalig vor dem ersten Job in der Lebensmittelbranche. Nur durch das zuständige Gesundheitsamt vor Ort möglich.
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§43 Abs. 4 IfSG
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Kursinhalte
Was Sie in diesem Kurs lernen
Alle Inhalte entsprechen den Anforderungen des §43 Abs. 4 IfSG für die Wiederholungsbelehrung — bundesweit einsetzbar.
🦠
Tätigkeitsverbote
Welche Erkrankungen nach §42 IfSG zum Berufsverbot führen und was zu tun ist.
🔬
Übertragungswege
Wie Keime in Lebensmittel gelangen und wie man Kontamination zuverlässig verhindert.
🧼
Händehygiene
Wann und wie richtig waschen — WHO-Standard, mindestens 30 Sekunden, Schritt für Schritt.
👕
Arbeitskleidung
Hygieneregeln für Kleidung, Schmuck, Wunden und persönliche Schutzmaßnahmen.
📢
Meldepflichten
Was zu tun ist wenn Sie erkranken — Ihre gesetzliche Pflicht gegenüber Arbeitgeber und Behörde.
❄️
Kühlkette
Kritische Temperaturen, die Gefahrenzone 5–65 °C und sichere Lebensmittellagerung.
Ablauf
So läuft der Kurs ab
Von der Buchung bis zum PDF-Zertifikat in 15 Minuten — ohne Termin, ohne Wartezeit.
1
Video ansehen
KI-Avatar erklärt alle Inhalte des §43 IfSG. Ca. 15 Minuten.
Pause jederzeit möglich
2
Wissenstest
10 Fragen, mindestens 80% zum Bestehen. Ca. 5 Minuten.
Beliebig oft wiederholbar
3
Digitale Erklärung
Bestätigung gem. §43 Abs. 4 IfSG — rechtlich erforderlich.
Rechtlich erforderlich
4
PDF-Zertifikat
Sofort herunterladen, ausdrucken, an Arbeitgeber weitergeben.
QR-Code zur Verifikation
anerkanntkeit
Folgebelehrung vs. Erstbelehrung
Folgebelehrung (dieser Kurs)
Für alle die bereits eine §43 IfSG Erstbelehrung haben. Alle 2 Jahre erforderlich. Kann online und bundesweit absolviert werden — §43 Abs. 4 IfSG.
Erstbelehrung (nicht hier)
Einmalig vor dem ersten Job in der Lebensmittelbranche. Nur durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt vor Ort — §43 Abs. 1 IfSG.
Marie — KI-Schulungsavatar Zertigo
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Marie
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Marie begleitet Sie durch alle Inhalte der §43 IfSG Folgebelehrung — verständlich, praxisnah und ohne Fachchinesisch. In 14 Minuten erklärt sie Tätigkeitsverbote, Übertragungswege, Händehygiene, Arbeitskleidung und Meldepflichten.

§43 IfSG Spezialistin Klar & Verständlich 14 Min. Schulungsvideo
Häufige Fragen
Alles was Sie wissen müssen
Was passiert wenn ich den Test nicht bestehe?
Kein Problem — Sie können den Quiz beliebig oft wiederholen, kostenlos. Es gibt kein Ablaufdatum für Ihre Versuche. Die meisten Teilnehmer bestehen beim ersten oder zweiten Versuch. Sie sehen nach jedem Versuch welche Antworten richtig waren.
Brauche ich die Erstbelehrung oder die Folgebelehrung?
Erstbelehrung (einmalig): Wenn Sie noch nie eine §43 IfSG Belehrung erhalten haben — also vor Ihrem ersten Job in der Lebensmittelbranche. Nur durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt vor Ort möglich.

Folgebelehrung (alle 2 Jahre): Wenn Ihre letzte Belehrung älter als 2 Jahre ist. Dieser Kurs gilt als Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG und kann bundesweit online absolviert werden.
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Das Zertifikat ist 2 Jahre gültig. Danach ist eine Folgebelehrung erforderlich. Hinweis: Die Erstbelehrung selbst verfällt nicht — aber Sie müssen die Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung aufnehmen. Bei Wiederaufnahme nach Pause gilt: Folgebelehrung alle 2 Jahre. ZertigoOnline erinnert Sie automatisch rechtzeitig vor Ablauf.
Kann mein Arbeitgeber das Zertifikat einsehen?
Ja — auf jedem Zertifikat befindet sich ein QR-Code, der auf unsere öffentliche Verifikationsseite führt. Dort kann Ihr Arbeitgeber oder eine Kontrollbehörde sofort prüfen: Name, Schulung, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum. Sie können das Zertifikat auch einfach als PDF ausdrucken und in Ihrer Personalakte ablegen.