Die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für alle Lebensmittelmitarbeiter — rechtsgültig ausgestellt von Dr. med. Werner Michel, Facharzt für Innere Medizin.
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19,99 €
inkl. MwSt. · einmalig
⚠ Hinweis zur örtlichen Zuständigkeit
Gültig für Personen mit Wohnort im Stadtgebiet München (PLZ 80000–81999) oder für die Folgebelehrung §43 Abs. 4 IfSG (bundesweit).
Mehr in §3 der AGB →
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QR-Code zur Verifikation
Rechtsgültigkeit
Wer stellt das Zertifikat aus?
WM
Dr. med. Werner Michel
Facharzt für Innere Medizin & Psychotherapeut
Herzog-Wilhelm-Str. 17 80331 München 089 / 260 50 46
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Praxis Dr. Werner Michel
Internist · München
§43 IfSG beauftragt
Warum das wichtig ist
Rechtsgültig — weil vom beauftragten Arzt ausgestellt
Die Erstbelehrung nach §43 IfSG darf nur vom Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden. Dr. med. Werner Michel erfüllt diese Voraussetzung.
Damit ist unser Zertifikat bundesweit anerkannt und rechtlich identisch mit einer Belehrung beim Gesundheitsamt — nur ohne Wartezeit, ohne Termin, und um 90% günstiger.
✓ Vom Gesundheitsamt beauftragt
Häufige Fragen
Alles was Sie wissen müssen
Ist das Zertifikat bundesweit anerkannt?
Ja — weil das Zertifikat von Dr. med. Werner Michel ausgestellt wird, einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt gem. §43 Abs. 4 IfSG. Diese Zertifikate werden von allen deutschen Gesundheitsämtern, Lebensmittelkontrollbehörden und Arbeitgebern anerkannt. Kein Unterschied zu einer Belehrung direkt beim Gesundheitsamt.
Was passiert wenn ich den Test nicht bestehe?
Kein Problem — Sie können den Quiz beliebig oft wiederholen, kostenlos. Es gibt kein Ablaufdatum für Ihre Versuche. Die meisten Teilnehmer bestehen beim ersten oder zweiten Versuch. Sie sehen nach jedem Versuch welche Antworten richtig waren.
Brauche ich die Erstbelehrung oder die Folgebelehrung?
Erstbelehrung (einmalig): Wenn Sie noch nie eine §43 IfSG Belehrung erhalten haben — also vor Ihrem ersten Job in der Lebensmittelbranche. Nur durch Gesundheitsamt oder beauftragten Arzt (wie Dr. Michel).
Folgebelehrung (alle 2 Jahre): Wenn Ihre letzte Belehrung älter als 2 Jahre ist. Diese können Sie direkt bei ZertigoOnline absolvieren. Wenn Sie nicht sicher sind — buchen Sie einfach und wir klären es im Kurs.
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Das Zertifikat ist 2 Jahre gültig. Danach ist eine Folgebelehrung erforderlich. Hinweis: Die Erstbelehrung selbst verfällt nicht — aber Sie müssen die Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung aufnehmen. Bei Wiederaufnahme nach Pause gilt: Folgebelehrung alle 2 Jahre. ZertigoOnline erinnert Sie automatisch rechtzeitig vor Ablauf.
Kann mein Arbeitgeber das Zertifikat einsehen?
Ja — auf jedem Zertifikat befindet sich ein QR-Code, der auf unsere öffentliche Verifikationsseite führt. Dort kann Ihr Arbeitgeber oder eine Kontrollbehörde sofort prüfen: Name, Schulung, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum. Sie können das Zertifikat auch einfach als PDF ausdrucken und in Ihrer Personalakte ablegen.
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