Als Gastronomiebetrieb haben Sie die umfangreichsten Schulungspflichten. Bei Lebensmittelkontrollen werden alle Nachweise sofort geprüft.
Diese 7 Schulungen decken alle wiederkehrenden Pflichten Ihres Gastronomiebetriebs ab. Auf Tätigkeit, Frequenz und Rechtsgrundlage abgestimmt.
Ehrlichkeit ist uns wichtig: Nicht jede gesetzliche Pflicht in der Gastronomie kann online erfüllt werden. Manche Schulungen erfordern praktische Übungen oder behördliche Beauftragung. Hier die wichtigsten Pflichten, die Sie zusätzlich brauchen — mit Hinweis, wo Sie sie absolvieren.
Die Pflichten richten sich nach Tätigkeit, nicht nach Position. Eine grobe Orientierung für ein typisches Restaurant:
Wichtig: Zusätzlich braucht Ihr Betrieb mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer und (ab 5 % der Belegschaft) Brandschutzhelfer — diese Ausbildungen können wir nicht online anbieten.
Beispielrechnung für ein Restaurant mit 8 Mitarbeitern (1 Küchenchef, 2 Köche, 3 Servicekräfte, 1 Spülkraft, 1 Bürokraft):
Variante A — Einzelkurse: Wenn Sie alle relevanten Schulungen einzeln pro Person buchen, kommen Sie auf ca. 800–1.000 € pro Jahr — viele Schulungen müssen jährlich aufgefrischt werden.
Variante B — Gastronomie-Bundle pro Person: 89,99 € × 8 Personen = 719,92 € (für die 5 wichtigsten Schulungen).
Variante C — Team-Abo: 49 € / Monat = 588 € / Jahr für bis zu 20 Mitarbeiter, alle 7 Kurse unbegrenzt nutzbar. Inklusive Mitarbeiter-Dashboard, automatischer Erinnerungen vor Ablauf, Audit-fertigem ZIP-Export.
Bei 8+ Mitarbeitern und mehreren wiederkehrenden Pflichten ist das Team-Abo in der Regel die wirtschaftlichste Option.
Eine Übersicht der Wiederholungsintervalle:
Unser Team-Abo erinnert Sie automatisch per E-Mail vor Ablauf — Sie verpassen keine Frist.
Lebensmittelkontrolleure (Veterinäramt / Lebensmittelüberwachung) prüfen bei Routinekontrollen typischerweise:
Bei fehlenden Schulungsnachweisen drohen Bußgelder (gestaffelt nach Schwere): bis 25.000 € nach §60 LFGB, bei Allergen-Verstößen bis 50.000 €. Bei systematischen Mängeln kann das Veterinäramt die sofortige Betriebsschließung anordnen.
Bei Arbeitsunfällen prüft zusätzlich die BGN: Hier sind Brandschutz-, Arbeitsschutz- und Erste-Hilfe-Nachweise relevant. Fehlen diese, haftet der Arbeitgeber persönlich — auch strafrechtlich nach §13 StGB (Garantenstellung).
Für die jeweiligen Inhalte: ja. Unsere Online-Schulungen orientieren sich an den gesetzlichen Inhaltsvorgaben und liefern den Nachweis, der bei Behördenkontrollen erwartet wird.
ABER: Online-Schulungen ersetzen nicht alle gesetzlichen Pflichten. Was Sie zusätzlich brauchen:
Wir vermitteln transparent: rund 80 % Ihrer wiederkehrenden Pflichten erledigen Sie online bei uns — die restlichen 20 % organisieren Sie über Gesundheitsamt, BGN und zertifizierte Präsenzanbieter.
Hinweis: Die Verantwortung für die Erfüllung aller betrieblichen Compliance-Anforderungen liegt beim Arbeitgeber. Unsere Schulungen vermitteln die jeweiligen gesetzlichen Pflichtinhalte; ob im Einzelfall weitere oder ergänzende Maßnahmen erforderlich sind, ist betriebsspezifisch zu prüfen. Diese Schulungen ersetzen keine Rechtsberatung.