🍕 Gastronomie & Hotel

Pflichtschulungen für
Gastronomie & Hotel

Als Gastronomiebetrieb haben Sie die umfangreichsten Schulungspflichten. Bei Lebensmittelkontrollen werden alle Nachweise sofort geprüft.

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Achtung: Häufige Kontrolle
Unangemeldete Lebensmittelkontrolle — fehlen §43-Nachweise, drohen Bußgelder bis 25.000 €
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Pflichtschulungen Gastronomie
Pflichtschulungen für Gastronomie & Hotel — bei uns online absolvierbar

Diese 7 Schulungen decken alle wiederkehrenden Pflichten Ihres Gastronomiebetriebs ab. Auf Tätigkeit, Frequenz und Rechtsgrundlage abgestimmt.

🍕 Gastronomie-Bundle
Die 5 wichtigsten Schulungen im Paket: §43 IfSG + HACCP + Hygiene LMHV + Allergen-LMIV + Brandschutz
Einzelpreis: 119,95 €Bundle-Preis: 89,99 €
Sie sparen ca. 30 €
Was zusätzlich nötig ist
Diese Pflichten können wir nicht online anbieten — und das hat gute Gründe

Ehrlichkeit ist uns wichtig: Nicht jede gesetzliche Pflicht in der Gastronomie kann online erfüllt werden. Manche Schulungen erfordern praktische Übungen oder behördliche Beauftragung. Hier die wichtigsten Pflichten, die Sie zusätzlich brauchen — mit Hinweis, wo Sie sie absolvieren.

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§43 IfSG Erstbelehrung
Einmalig vor erstem Job in der Lebensmittelbranche
Die Erstbelehrung darf nach §43 Abs. 1 IfSG ausschließlich durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt erfolgen. Sie ist einmalig und muss vor Tätigkeitsaufnahme stattfinden.
Wo: Örtliches Gesundheitsamt (Termin online buchbar)
Kosten: meist 20–30 € (regional unterschiedlich)
💡 Folgebelehrungen alle 2 Jahre können Sie danach bei uns online absolvieren.
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Erste-Hilfe-Ausbildung (betriebliche Ersthelfer)
Mindestens 1 Ersthelfer ab 2 Mitarbeitern Pflicht
Nach DGUV Vorschrift 1 §26 muss jeder Betrieb ausgebildete Ersthelfer stellen: Bei 2–20 Mitarbeitern mindestens 1 Person, ab 20 Mitarbeitern 10 % der Belegschaft (Gastronomie zählt als „sonstiger Betrieb"). Auffrischung alle 2 Jahre.
Wo: DRK, Malteser, Johanniter, ASB (DGUV-zertifizierte Ausbildungsstellen)
Warum nicht online: 9 Unterrichtseinheiten mit verpflichtender Praxis (Reanimation, Wundversorgung, stabile Seitenlage).
💡 Die Lehrgangskosten werden in der Regel direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft (BGN) abgerechnet — für Sie meist kostenfrei.
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Brandschutzhelfer-Ausbildung
Mindestens 5 % der Belegschaft (ASR A2.2)
Nicht zu verwechseln mit der Brandschutzunterweisung! Die Brandschutzunterweisung erhalten alle Mitarbeiter jährlich (auch online bei uns). Brandschutzhelfer sind zusätzlich benannte Personen, die im Ernstfall Löschmaßnahmen einleiten — diese Ausbildung erfordert eine praktische Löschübung am echten Feuerlöscher.
Wo: BGN-anerkannte Stellen, lokale Brandschutzdienstleister, Feuerwehren
Rechtsgrundlage: ArbSchG §10 + ASR A2.2 + DGUV Information 205-023
Wiederholung: alle 3–5 Jahre empfohlen
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Sicherheitsbeauftragter
Pflicht ab 20 Beschäftigten (§22 SGB VII)
Ab 20 Beschäftigten muss ein Sicherheitsbeauftragter benannt werden. Er unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen — keine Haftungsfunktion.
Wo: BGN bietet kostenlose Schulungen für Mitgliedsbetriebe
💡 Für Betriebe unter 20 Mitarbeitern nicht verpflichtend, kann aber freiwillig benannt werden.
Häufige Fragen
Häufige Fragen — Pflichtschulungen für Gastronomie
Wer in meinem Restaurant braucht welche Schulung?

Die Pflichten richten sich nach Tätigkeit, nicht nach Position. Eine grobe Orientierung für ein typisches Restaurant:

  • Küchenleitung / Koch / Köchin: §43 IfSG, Hygieneschulung LMHV, HACCP, Allergeninformation, Brandschutzunterweisung, Arbeitsschutz
  • Servicekraft / Kellner:in: §43 IfSG, Hygieneschulung LMHV, Allergeninformation (für Auskunft an Gäste!), Brandschutzunterweisung, Arbeitsschutz
  • Spülkraft / Reinigungskraft: §43 IfSG (bei Lebensmittelkontakt), Hygieneschulung LMHV, Brandschutzunterweisung, Arbeitsschutz
  • Bürokraft / Buchhaltung: Brandschutzunterweisung, Arbeitsschutz, DSGVO

Wichtig: Zusätzlich braucht Ihr Betrieb mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer und (ab 5 % der Belegschaft) Brandschutzhelfer — diese Ausbildungen können wir nicht online anbieten.

Was kostet das insgesamt für ein Restaurant mit 8 Mitarbeitern?

Beispielrechnung für ein Restaurant mit 8 Mitarbeitern (1 Küchenchef, 2 Köche, 3 Servicekräfte, 1 Spülkraft, 1 Bürokraft):

Variante A — Einzelkurse: Wenn Sie alle relevanten Schulungen einzeln pro Person buchen, kommen Sie auf ca. 800–1.000 € pro Jahr — viele Schulungen müssen jährlich aufgefrischt werden.

Variante B — Gastronomie-Bundle pro Person: 89,99 € × 8 Personen = 719,92 € (für die 5 wichtigsten Schulungen).

Variante C — Team-Abo: 49 € / Monat = 588 € / Jahr für bis zu 20 Mitarbeiter, alle 7 Kurse unbegrenzt nutzbar. Inklusive Mitarbeiter-Dashboard, automatischer Erinnerungen vor Ablauf, Audit-fertigem ZIP-Export.

Bei 8+ Mitarbeitern und mehreren wiederkehrenden Pflichten ist das Team-Abo in der Regel die wirtschaftlichste Option.

Wie oft muss ich was wiederholen?

Eine Übersicht der Wiederholungsintervalle:

  • §43 IfSG Folgebelehrung: alle 2 Jahre
  • Hygieneschulung LMHV: jährlich (Behördenpraxis, EU-VO macht keine feste Vorgabe)
  • HACCP: jährlich
  • Allergeninformation LMIV: jährlich empfohlen
  • Brandschutzunterweisung: jährlich
  • Arbeitsschutzunterweisung: jährlich + bei Veränderungen am Arbeitsplatz
  • DSGVO: alle 1–2 Jahre (laut Aufsichtsbehörden)
  • Erste-Hilfe-Auffrischung: alle 2 Jahre
  • Brandschutzhelfer-Auffrischung: alle 3–5 Jahre

Unser Team-Abo erinnert Sie automatisch per E-Mail vor Ablauf — Sie verpassen keine Frist.

Was passiert bei einer unangekündigten Lebensmittelkontrolle?

Lebensmittelkontrolleure (Veterinäramt / Lebensmittelüberwachung) prüfen bei Routinekontrollen typischerweise:

  • §43 IfSG Nachweise aller Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt
  • Hygieneschulungs-Nachweise (LMHV)
  • HACCP-Konzept und Eigenkontroll-Dokumentation
  • Allergeninformation auf Speisekarte und mündliche Auskunftsfähigkeit des Personals
  • Bauliche und technische Hygieneanforderungen

Bei fehlenden Schulungsnachweisen drohen Bußgelder (gestaffelt nach Schwere): bis 25.000 € nach §60 LFGB, bei Allergen-Verstößen bis 50.000 €. Bei systematischen Mängeln kann das Veterinäramt die sofortige Betriebsschließung anordnen.

Bei Arbeitsunfällen prüft zusätzlich die BGN: Hier sind Brandschutz-, Arbeitsschutz- und Erste-Hilfe-Nachweise relevant. Fehlen diese, haftet der Arbeitgeber persönlich — auch strafrechtlich nach §13 StGB (Garantenstellung).

Reichen die Online-Schulungen wirklich aus?

Für die jeweiligen Inhalte: ja. Unsere Online-Schulungen orientieren sich an den gesetzlichen Inhaltsvorgaben und liefern den Nachweis, der bei Behördenkontrollen erwartet wird.

ABER: Online-Schulungen ersetzen nicht alle gesetzlichen Pflichten. Was Sie zusätzlich brauchen:

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (Präsenz, alle 2 Jahre)
  • Brandschutzhelfer (Präsenz mit Löschübung, alle 3–5 Jahre)
  • §43 IfSG Erstbelehrung (Gesundheitsamt, einmalig)
  • Eigene Gefährdungsbeurteilung des Betriebs (durch Arbeitgeber)
  • Sicherheitsbeauftragter (ab 20 MA, BGN)

Wir vermitteln transparent: rund 80 % Ihrer wiederkehrenden Pflichten erledigen Sie online bei uns — die restlichen 20 % organisieren Sie über Gesundheitsamt, BGN und zertifizierte Präsenzanbieter.

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Hinweis: Die Verantwortung für die Erfüllung aller betrieblichen Compliance-Anforderungen liegt beim Arbeitgeber. Unsere Schulungen vermitteln die jeweiligen gesetzlichen Pflichtinhalte; ob im Einzelfall weitere oder ergänzende Maßnahmen erforderlich sind, ist betriebsspezifisch zu prüfen. Diese Schulungen ersetzen keine Rechtsberatung.