DATENSCHUTZ  ·  DSGVO ART. 39  ·  JÄHRLICH

DSGVO-Schulung
für Mitarbeiter

Datenschutz im betrieblichen Alltag — Pflichtschulung nach DSGVO Art. 39, Art. 29 und BDSG für alle Beschäftigten mit Zugang zu personenbezogenen Daten.

20–25 Min
10 Fragen, 80%
📄 Sofort PDF
Einzelkurs
19,99 €
inkl. MwSt. · einmalig
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Sofort nach Zahlung
DSGVO Art. 39 konform
BDSG berücksichtigt
Jährlich wiederholbar
Sofort nach Zahlung · Kein Termin
DSGVO + BDSG konform
DSGVO Art. 39
BDSG konform
Alle Branchen
Nachweispflicht erfüllt
Datenschutzbeauftragter geprüft
Kursinhalte
Was Sie in diesem Kurs lernen
Alle Pflichtinhalte nach DSGVO und BDSG — praxisnah erklärt für Mitarbeiter aller Abteilungen ohne juristisches Vorwissen.
🔒
Personenbezogene Daten
Was sind personenbezogene Daten? Name, Adresse, E-Mail, IP-Adresse, Fotos — und warum sie besonders schützenswert sind.
⚖️
Rechtsgrundlagen
Wann darf man Daten verarbeiten? Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung, berechtigtes Interesse — die 6 Erlaubnistatbestände.
👤
Betroffenenrechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit — was Kunden verlangen dürfen und wie damit umzugehen ist.
🚨
Datenpannen melden
Was tun bei Datenverlust? 72-Stunden-Frist zur Meldung an die Aufsichtsbehörde, interne Meldewege, Dokumentation.
🛡️
Technische Maßnahmen
Starke Passwörter, verschlüsselte E-Mails, Clean Desk Policy, Bildschirmsperre — technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).
📋
Verarbeitungsverzeichnis
Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis? Warum ist es Pflicht? Was muss dokumentiert werden und wer ist zuständig.
Ablauf
So läuft der Kurs ab
Von der Buchung bis zum PDF-Nachweis in 25 Minuten — ohne Termin, ohne Wartezeit.
1
Video ansehen
Datenschutzexperte erklärt alle Pflichtinhalte. Ca. 20 Minuten.
Pause jederzeit möglich
2
Wissenstest
10 Fragen, mindestens 80% zum Bestehen. Ca. 5 Minuten.
Beliebig oft wiederholbar
3
Digitale Bestätigung
Schulungsnachweis gem. DSGVO Art. 39 dokumentiert und rechtssicher gespeichert.
Rechenschaftspflicht erfüllt
4
PDF-Zertifikat
Sofort herunterladen und dem Datenschutzbeauftragten vorlegen.
QR-Code zur Verifikation
Rechtsgültigkeit
Was macht diesen Nachweis rechtssicher?
Alle Normen erfüllt
Rechenschaftspflicht — nachweisbar erfüllt
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen unter der Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2), zu belegen, dass Mitarbeiter datenschutzrechtlich geschult wurden. Art. 29 DSGVO macht klar: Mitarbeiter dürfen nur nach Weisung verarbeiten. Ein Schulungsnachweis ist entscheidend bei Datenschutzaudits und Behördenprüfungen.
✓ DSGVO Art. 5 + Art. 29 + Art. 39
Bei Verstößen:
Bußgelder bis zu 20 Millionen € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem was höher ist.

Reputationsschaden: Die Datenschutzbehörden veröffentlichen verhängte Bußgelder. Fehlende Mitarbeiterschulungen gelten als erschwerender Faktor bei der Bußgeldbemessung.
Häufige Fragen
Alles was Sie wissen müssen
Wer muss eine DSGVO-Schulung absolvieren?
Alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten umgehen — das sind fast alle Beschäftigten. Wer Kundendaten, Mitarbeiterdaten, E-Mail-Adressen oder ähnliche Informationen verarbeitet, muss geschult sein. Das gilt für Büro, Vertrieb, HR, Buchhaltung, Service und Produktion.
Wie oft muss die DSGVO-Schulung wiederholt werden?
Die DSGVO schreibt keine feste Wiederholungsfrist vor. Datenschutzbehörden und Datenschutzbeauftragte empfehlen jedoch eine jährliche Schulung. Bei Datenpannen, bei denen fehlende Schulungen eine Rolle spielten, wird das bei der Bußgeldbemessung strafverschärfend berücksichtigt.
Gilt das auch für kleine Betriebe unter 20 Mitarbeitern?
Ja. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Die Schulungspflicht besteht auch ohne Datenschutzbeauftragten — die Rechenschaftspflicht liegt beim Verantwortlichen (Geschäftsführer).
Wie belege ich die Schulung bei einer Behördenprüfung?
Das PDF-Zertifikat enthält Name, Datum, alle Kursinhalte und einen QR-Code zur Verifikation. Es ist ein vollständiger Schulungsnachweis für Datenschutzaudits, Datenschutzbeauftragte und Behördenprüfungen gem. DSGVO Art. 5 Abs. 2 (Rechenschaftspflicht).
Was wenn ich den Test nicht bestehe?
Beliebig oft wiederholbar, kostenlos. Alle Lerninhalte bleiben zugänglich. Sie sehen nach jedem Versuch welche Antworten richtig waren, um gezielt zu üben.