🎪 Foodstände & Catering auf Veranstaltungen

Foodstände auf
Veranstaltungen

Sie betreiben einen Foodstand auf Stadtfesten, Festivals oder Events? Auch hier gelten alle lebensmittelrechtlichen Pflichten — bei Lebensmittelkontrollen werden Nachweise sofort geprüft.

Pflichtschulungen für Foodstände
Welche Schulungen Ihr Stand-Team braucht

Auf Stadtfesten, Festivals oder Wochenmärkten gelten dieselben gesetzlichen Pflichten wie im stationären Lebensmittelbetrieb. Diese Schulungen können Sie online absolvieren.

Hygiene ✓ Pflicht

§43 IfSG Folgebelehrung

Pflicht für alle Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt. Bei Foodständen fast immer relevant.

Rechtsgrundlage: §43 Abs. 4 IfSG · Intervall: alle 2 Jahre
⏱ 20 Min ❓ 10 Fragen 24,99 €
Hygiene ✓ Pflicht

Hygieneschulung LMHV

Lebensmittelhygiene nach EU-VO 852/2004 — auch mobile Verkaufsstände unterliegen den Vorgaben.

Rechtsgrundlage: EU-VO 852/2004 + §4 LMHV · Intervall: jährlich
⏱ 30 Min ❓ 12 Fragen 24,99 €
Hygiene ✓ Pflicht

Allergeninformation LMIV

Die 14 Hauptallergene kennzeichnen — auch mündliche Auskunft an den Gast muss möglich sein.

Rechtsgrundlage: EU-VO 1169/2011 + LMIDV · Intervall: bei Tätigkeitsaufnahme + jährlich empfohlen
⏱ 25 Min ❓ 12 Fragen 19,99 €
Compliance ✓ Pflicht

Jugendschutz am Ausschank

Pflicht für alle, die Alkohol verkaufen — Bußgelder bei Verstoß bis 50.000 €.

Rechtsgrundlage: JuSchG §9 · Intervall: jährlich empfohlen
⏱ 15 Min ❓ 6 Fragen 9,99 €
Sicherheit ✓ Pflicht

Brandschutzunterweisung

Jährliche Pflichtunterweisung für alle Mitarbeiter — Fluchtwege, Feuerlöscher, Notfallverhalten.

Rechtsgrundlage: ArbSchG §12 + DGUV V1 · Intervall: jährlich
⏱ 25 Min ❓ 10 Fragen 24,99 €
⚠️ Hinweis: Sicherheitspersonal
Personal mit Aufgaben in Zugangskontrolle, Bewachung oder Sicherheit benötigt nach §34a GewO eine IHK-Unterrichtung in Präsenz. Diese Schulungen können wir nicht online anbieten — wenden Sie sich an Ihre IHK oder anerkannte Bildungsträger.
Mehrere Helfer auf einmal schulen?
Im Team-Abo ab 49 €/Monat — alle Kurse für bis zu 20 Mitarbeiter
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Hinweis: Die Verantwortung für die Erfüllung aller betrieblichen Compliance-Anforderungen liegt beim Arbeitgeber/Veranstalter. Unsere Schulungen vermitteln die jeweiligen gesetzlichen Pflichtinhalte; ob im Einzelfall weitere oder ergänzende Maßnahmen erforderlich sind, ist betriebsspezifisch zu prüfen. Diese Schulungen ersetzen keine Rechtsberatung.