Compliance

Jugendschutz am Ausschank

Rechtssicheres Wissen über Jugendschutzpflichten bei Alkohol und Einlasskontrolle — für Gastronomie, Events und Einzelhandel. Dokumentierter Nachweis der Sorgfaltspflicht schützt vor Bußgeldern bis 50.000 €.

Rechtsgrundlage: JuSchG §9 + §28

§9 JuSchG verbietet die Abgabe von Alkohol an Minderjährige. Bei Verstoß drohen nach §28 JuSchG Bußgelder bis 50.000 €. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Schulungsintervall gibt es nicht — dokumentierte Schulungen sind aber entscheidend um im Bußgeldverfahren die Sorgfaltspflicht nachweisen zu können.

Was passiert ohne Schulungsnachweis?
Wird ein Mitarbeiter beim Alkoholverkauf an Minderjährige erwischt, prüft das Ordnungsamt ob der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Dokumentierte Schulungen können die Strafe erheblich reduzieren — und schützen vor persönlicher Haftung des Unternehmers.

Was Sie lernen

In dieser Schulung erhalten Sie umfassendes Wissen zum Thema Jugendschutz am Ausschank. Dauer: 15 Min, Wissenstest: 6 Fragen.

  • JuSchG §9 — was ist verboten und warum?
  • Altersverifikation: Ausweis prüfen richtig gemacht
  • Was tun wenn Ausweis fehlt oder verdächtig ist?
  • Hausrecht und Einlasskontrolle
  • Besondere Regelungen für Events und Festivals
  • Bußgelder und persönliche Haftung des Mitarbeiters
  • Praxisfälle: Was hätten Sie getan?

Kursablauf

1
Kurs erwerben und bezahlen
2
Schulungsvideo vollständig ansehen
3
Wissenstest mit mind. 80% bestehen
4
Zertifikat sofort als PDF herunterladen
9,99 €
inkl. MwSt. · Einmalzahlung
Dauer15 Min
Fragen6
EmpfehlungJährliche Auffrischung
RechtsgrundlageJuSchG §9 + §28
RechtswirkungSorgfaltspflicht-Nachweis