Rechtssicheres Wissen über Jugendschutzpflichten bei Alkohol und Einlasskontrolle — für Gastronomie, Events und Einzelhandel. Dokumentierter Nachweis der Sorgfaltspflicht schützt vor Bußgeldern bis 50.000 €.
§9 JuSchG verbietet die Abgabe von Alkohol an Minderjährige. Bei Verstoß drohen nach §28 JuSchG Bußgelder bis 50.000 €. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Schulungsintervall gibt es nicht — dokumentierte Schulungen sind aber entscheidend um im Bußgeldverfahren die Sorgfaltspflicht nachweisen zu können.
In dieser Schulung erhalten Sie umfassendes Wissen zum Thema Jugendschutz am Ausschank. Dauer: 15 Min, Wissenstest: 6 Fragen.