LEBENSMITTELINFORMATION  ·  EU-VO 1169/2011  ·  LMIDV

Allergeninformation
nach LMIV

In 25 Minuten zur Pflichtschulung — die 14 Hauptallergene korrekt nach LMIV kennzeichnen, Verbraucher korrekt informieren, Bußgelder vermeiden.

Sofort nach Zahlung starten
PDF-Schulungsnachweis direkt zum Download
Für Gastronomie, Bäckerei, Catering & Lebensmittelhandel
Nur 19,99 € — einmalige Zahlung
19,99 €
inkl. MwSt. · einmalig
Direkt kaufen →
⏱ Dauer25 Min.
❓ Wissenstest12 Fragen, 80%
📅 EmpfehlungBei Tätigkeitsaufnahme + jährlich
⚖️ RechtsgrundlageEU-VO 1169/2011
📄 Sofort-PDF nach Abschluss
🔒 Sichere Zahlung via Stripe
✓ Orientiert sich an EU-VO 1169/2011 & LMIDV
🔁 Test beliebig wiederholbar

⚠️  Lebensmittelkontrolleure prüfen die Allergeninformation auf Speisekarten und am Buffet bei jeder Routinekontrolle. Fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnung kann zu Bußgeldern bis 50.000 € führen — bei allergischer Reaktion eines Gastes drohen zusätzlich Schadensersatzforderungen.

Jetzt absichern →
Zielgruppe
Diese Schulung ist für Sie — wenn Sie...
🍕
Gastronomie & Catering

...als Servicekraft, Koch, Cateringmitarbeiter oder Gastronomieleitung Speisen mit Allergenen ausgeben oder Speisekarten erstellen — egal ob Restaurant, Imbiss, Café oder Eventcatering.

🥐
Bäckerei, Konditorei & Metzgerei

...lose Backwaren, Konditoreiware oder Fleisch- und Wurstwaren über die Theke verkaufen und Kunden mündlich oder schriftlich über Allergene informieren müssen.

🛒
Gemeinschaftsverpflegung

...in einer Kantine, Mensa, Kita, Schule oder Pflegeheim Speisen ausgeben und Verbraucher korrekt über Allergene informieren müssen.

Die Pflicht zur Allergeninformation gilt für alle Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel an Endverbraucher abgeben (Art. 2 Abs. 1 LMIV i.V.m. Art. 3 Nr. 2-3 BasisVO 178/2002). Sie ist unabhängig von der Hygieneschulung nach LMHV und wird bei Behördenkontrollen separat geprüft.

Schulungsinhalte
Was Sie nach dieser Schulung wissen

6 praxisrelevante Themenblöcke — direkt auf den Arbeitsalltag in Küche, Theke und Service zugeschnitten.

📋
Die 14 Hauptallergene nach Anhang II LMIV

Sie kennen die vollständige Liste: glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch (inkl. Laktose), Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pekannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamia), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen, Weichtiere.

🍽️
Allergie vs. Intoleranz

Sie verstehen den Unterschied zwischen einer immunologischen Allergie (z.B. Erdnussallergie mit anaphylaktischem Schock) und einer Lebensmittelunverträglichkeit (z.B. Laktoseintoleranz) — und warum beide für die Kennzeichnung gleich relevant sind.

📝
Kennzeichnung loser Ware

Sie wissen, wie Allergene in Speisekarten, auf Buffets, an Theken oder in einer Allergen-Kladde korrekt kenntlich gemacht werden — mit Buchstabencode, Fußnote oder ausgeschriebener Bezeichnung gemäß VorlLMIEV.

🗣️
Mündliche Auskunft korrekt geben

Sie kennen die Voraussetzungen für eine mündliche Information nach §2 VorlLMIEV: schriftliche Dokumentation muss vorliegen, Hinweisschild an gut sichtbarer Stelle, Auskunft durch hinreichend unterrichtete Mitarbeiter.

⚠️
Kreuzkontamination vermeiden

Sie erkennen, wo in Küche, Theke und Lager unbeabsichtigte Allergenübertragung passiert — und welche organisatorischen Maßnahmen Sie ergreifen können (getrennte Arbeitsflächen, eigene Fritteusen, Reihenfolge bei der Zubereitung).

⚖️
Haftung & Bußgelder

Sie wissen, welche Konsequenzen drohen: Bußgelder bis 50.000 € pro Verstoß, Schadensersatzforderungen bei allergischer Reaktion, persönliche Haftung des Betriebsinhabers nach §10 LFGB.

Warum Zertigo?
Kein Termin. Kein Ausfall. Keine überhöhten Preise.
19,99 €
inkl. MwSt. · einmalige Zahlung
Was andere verlangen
Präsenzschulung 60–120 € pro Person
Konkurrenz-Online-Kurse 29–49 €
Zertigo 19,99 € — sofort, ohne Termin
Jetzt Schulung starten →

Günstiger Preis bedeutet keine geringere Qualität — unsere Schulung orientiert sich an denselben gesetzlichen Anforderungen wie alle anderen Anbieter.

So funktioniert es
In 25 Minuten zum Schulungsnachweis
1
Kaufen (19,99 €)

Sofortiger Zugang nach Zahlung — kein Warten, kein Termin.

Stripe — sicher
2
Video ansehen

Klarer, gut strukturierter Schulungsfilm. Pause jederzeit möglich.

ca. 25 Min.
3
Wissenstest

12 Fragen, mindestens 80% zum Bestehen. Beliebig oft wiederholbar.

ca. 5 Min.
4
PDF-Schulungsnachweis

Sofort herunterladen, ausdrucken, in der Personalakte ablegen.

Sofort
Häufige Fragen
FAQ — Allergeninformation nach LMIV
Was ist der Unterschied zur Hygieneschulung LMHV?
Zwei verschiedene Pflichten — beide wichtig: Die Hygieneschulung LMHV nach EU-VO 852/2004 vermittelt Hygienestandards (Reinigung, Kühlkette, Schädlinge, Personalhygiene). Die Allergen-Schulung nach LMIV regelt die Information der Verbraucher über die 14 Hauptallergene auf Speisekarten und in der mündlichen Auskunft. Beide werden bei Behördenkontrollen separat geprüft. Die meisten Gastronomiebetriebe benötigen beide Schulungen.
Muss ich diese Schulung jedes Jahr machen?
Die LMIV gibt keinen festen Schulungsrhythmus vor. In der Praxis empfehlen Behörden und Branchenverbände die Schulung bei Tätigkeitsaufnahme sowie eine jährliche Auffrischung — insbesondere bei Sortimentsänderungen oder neuen Mitarbeitern. Ein jährlicher Nachweis ist der gängige Standard und wird von Lebensmittelkontrolleuren erwartet.
Reicht der Hinweis 'kann Spuren von Allergenen enthalten' aus?
Nein — solche Generalklauseln genügen den Anforderungen der LMIV nicht. Nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c LMIV müssen die tatsächlich in der Zutat enthaltenen Allergene benannt werden. Ein allgemeiner Sammelhinweis macht Allergikern die Auswahl unmöglich und gilt nicht als ordnungsgemäße Information.
Wer ist für die Allergeninformation verantwortlich?
Der Lebensmittelunternehmer (Betriebsinhaber) trägt nach §3 LMIDV die Hauptverantwortung. Er muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die mit Speisen oder Auskünften zu tun haben, geschult sind und die Informationen korrekt weitergeben können. Bei Verstößen haftet zunächst der Unternehmer — bei grober Fahrlässigkeit auch persönlich.
Bekommt jeder Teilnehmer einen eigenen Schulungsnachweis?
Ja — jeder Schulungsnachweis wird auf den Namen des Teilnehmers ausgestellt und enthält Datum, Schulungsinhalt und einen QR-Code zur Verifikation. Arbeitgeber können die Nachweise zentral über das Zertigo Dashboard verwalten und für Betriebsprüfungen als ZIP exportieren.

Sie schulen mehrere Mitarbeitende?

Mit dem Zertigo Team-Abo schulen, verwalten und dokumentieren Sie Ihre gesamte Belegschaft zentral — Ablaufdaten, Erinnerungen und ZIP-Export für Betriebsprüfungen inklusive.

Hinweis: Diese Schulung vermittelt Inhalte nach EU-Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 (LMIV) und der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) und orientiert sich an den Empfehlungen der amtlichen Personalschulungsleitlinien. Sie ergänzt die Hygieneschulung nach LMHV, ersetzt diese aber nicht. Ob die konkreten betrieblichen oder behördlichen Anforderungen im Einzelfall erfüllt sind, liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Eine Rechtsberatung kann und soll diese Schulung nicht ersetzen.